Da das Pop-Up-Schwimmbecken innerhalb des Geländes des derzeit in Sanierung befindlichen Freizeitbades errichtet wurde, gelten besondere Sicherheitsanforderungen. Die entsprechend angepasste Haus- und Badeordnung sieht vor, dass ein selbstständiger Zutritt nur Personen ab 16 Jahren gestattet ist, die über eine sichere Schwimmfähigkeit verfügen. Für Minderjährige unter 16 Jahren ist die Nutzung ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson zulässig. Diese ist für die Aufsicht sowie die Einhaltung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.